Was, wann, wo in Knittelfeld?

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Infos zur Europawahl am 9. Juni 2024

Hier finden Sie Informationen zur Europawahl:

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Personen, die spätestens am Wahltag (9. Juni 2024) das 16. Lebensjahr vollendet haben, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und am Stichtag (26. März 2024) die Voraussetzungen für die Eintragung in die Europa-Wählerevidenz erfüllen. 

Wahlinformation - alle wichtigen Unterlagen erhalten Sie per Post

Alle wahlberechtigten Knittelfelderinnen und Knittelfelder erhalten rechtzeitig vor der Wahl per Post eine "Amtliche Wahlinformation". Diese Wahlinformation ist auf Ihren Namen personalisiert und enthält folgende Unterlagen:

- Einen personalisierten Abschnitt für die Wahl im Wahllokal

- Einen Antragscode für den Wahlkarten-Antrag im Internet

- Einen schriftlichen Wahlkarten-Antrag inkl. Rücksendekuvert

Möglichkeiten zu wählen

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, am Wahltag im Wahllokal oder mittels Wahlkarte ("Briefwahl") zu wählen.

1. Wählen im Wahllokal

Zur Wahl am Sonntag, 9. Juni 2024 in Ihrem Sprengel-Wahllokal bringen Sie bitte mit: 

- den personalisierten Abschnitt aus der zugesandten Wahlinformation

- einen amtlichen Lichtbildausweis

Die Wahllokale der Stadt Knittelfeld sind von 07.00 bis 13.00 Uhr geöffnet.

2. Wählen mit Wahlkarte & fliegende Wahlbehörde

Sollten Sie nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, haben Sie die Möglichkeit eine Wahlkarte zu beantragen:

- Persönliche Beantragung im Bürgerservice-Büro der Stadtgemeinde Knittelfeld (bis spätestens Freitag, 7. Juni um 12 Uhr)

 (bis spätestens Mittwoch, 5. Juni) 

- Schriftlich mittels personalisierter Anforderungskarte und Rücksendekuvert (bis spätestens Mittwoch, 5. Juni)

Für bettlägerige Personen kann im Zuge der Wahlkarten-Beantragung auch der Antrag auf den Besuch einer "Fliegenden Wahlbehörde" gestellt werden. Wenden Sie sich bitte an das Bürgerservice-Team der Stadtgemeinde Knittelfeld. Bitte unbedingt auf eine rechtzeitige Beantragung der Wahlkarte achten!

Die Ausgabe der Wahlkarten erfolgt voraussichtlich ab Donnerstag, 16. Mai im Bürgerservice-Büro der Stadtgemeinde Knittelfeld (Eingang Frauengasse). 

Wir dürfen darauf hinweisen, dass eine Wahlkarte nur von der Wählerin oder vom Wähler selbst beantragt werden kann. Eine Beantragung durch eine andere Person ist auch bei Vorlage einer Vollmacht nicht zulässig. 

Eine Begründung für die Beantragung ist zwingend notwendig (z.B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe, etc.)

 Für Fragen rund um den Bereich "Wahlen" steht Ihnen das Bürgerservice-Team der Stadtgemeinde Knittelfeld gerne zur Verfügung. 

Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag von 7.30 - 16.00 Uhr und Freitag von 7.30 - 13.00 Uhr

Kontakt: 03512/83211-500 oder bs(a)knittelfeld.gv.at 


23.04.2024